Janina Benz: Hallo Carsten, würdest du dich unseren Lesern bitte kurz vorstellen?
Carsten Ulbricht: Mein Name ist Carsten Ulbricht. Ich bin Rechtsanwalt und Partner der Stuttgarter Kanzlei Diem & Partner. Bereits im Jahr 2007 habe ich mich auf Rechtsfragen im Internet und Social Media spezialisiert und berate seit einigen Jahren zahlreiche Startups und Unternehmen in diesem Bereich, insbesondere zu den Themen Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und natürlich Datenschutzrecht.
JB: Du schreibst ja auf deinem Blog viel über rechtliche Konsequenzen im Social Web. Was ist aus deiner Sicht der größte Fehler, den Startups machen können?
CU: Bei der Beratung von Startups zeigt sich unterschiedlicher Rechtsberatungsbedarf je nachdem in welcher Phase das junge Unternehmen steht. Gerade am Anfang geht es um die rechtskonforme Ausgestaltung des jeweiligen Geschäftsmodells, dies betrifft insbesondere auch die Gestaltung etwaiger Nutzungsbedingungen/AGB und der häufig erforderlichen Datenschutzerklärung. Entsprechende Maßnahmen halte ich für essentiell, um das Unternehmen und auch das Geschäftsmodell auf eine solide Grundlage zu stellen.
Was immer wieder von Startups versäumt wird, ist außerdem der Schutz der eigenen Unternehmensmarke, unter der oft auch die jeweilige Internetplattform vermarktet wird. Gerade in Zeiten des Internet ist es sehr einfach geworden „fremde“ Domains zu registrieren und/oder anderen Missbrauch mit dem Namen eines Startups oder der Plattform zu treiben. Unternehmen ist deshalb dringend zu raten zu einem sehr frühen Zeitpunkt den Namen unter dem das Unternehmen oder die Plattform auftreten will zu schützen, indem eine entsprechende Marke eingetragen wird.
JB: Inwiefern spielen rechtliche Rahmenbedingungen im Social Media Bereich überhaupt eine Rolle?
CU: Social Media ändert die Kommunikation im Internet sehr grundlegend. Über die Sozialen Medien sind Nutzer zwischenzeitlich in der Lage alle Arten von Inhalten zu publizieren. Oft tun Sie dies auch ohne eine entsprechende Vorstellung von den rechtlichen Rahmenbedingungen zu haben.
Zahlreiche Geschäftsmodelle basieren zwischenzeitlich auf diesen nutzergenerierten Inhalten (auch als User Generated Content bezeichnet). Bei entsprechenden Modellen sind im Hinblick auf die Haftung des Plattformbetreibers einige wichtige Besonderheiten zu beachten. Aber nicht nur Startups, die sich spezifischer Geschäftsmodelle im Social Web bedienen sollten sich mit rechtlichen Implikationen auseinandersetzen. Jedes Unternehmen das in Social Media aktiv wird, sollte gewisse rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich des Social Media Marketing kennen. Dabei sind verschiedene telemedien-, urheber, wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Gesichtspunkte zu beachten.
Aber auch unabhängig davon, ob Firmen selbst in den Sozialen Medien aktiv werden, beschäftigen sich zwischenzeitlich Unternehmen unterschiedlichster Branchen und unterschiedlicher Größe mit dem Kommunikationsphänomen des Web 2.0. Tatsächlich beraten wir derzeit auch viele Unternehmen bei der Einführung einer Social Media Richtlinie, die den eigenen Mitarbeitern Leitplanken zur Kommunikation in den Sozialen Medien an die Hand geben will. Auch hier sind einige (arbeits-)rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
JB: Sind die größten Fehler der jungen Startup Unternehmer gleichzeitig die gängigsten?
CU: Das kann man so nicht ohne Weiteres sagen. Die rechtlichen Fragestellungen, die sich insbesondere einem Startup stellen und die bei „normalen“ Unternehmensaktivitäten im Internet zu beachten sind, unterscheiden sich schon. Im Verlauf eines Startups geht es später oft um den den eher spezifischen Fall der Aufnahme von Investoren. Bei der Aufnahme von Venture Capital bzw. Integration anderer Investoren, bei denen wir schon diverse Startups begleitet haben, ist es wichtig, dass auch die Interessen der Gründer in angemessenem Umfang in den Beteiligungsvertrag einfließen.
JB: Wie sollte ein Startup rein rechtlich vorgehen, dass es keine Probleme bekommt?
CU: Zunächst sollte die Rechtskonformität des Geschäftsmodells abgeklärt und die notwendigen vertraglichen Grundlagen (Nutzungsbedingungen/AGB und Datenschutzerklärung) geschaffen und auf der jeweiligen Internetplattform integriert werden. Darüber hinaus ist – wie gesagt – zu klären in wie weit der jeweilige Unternehmensname bzw. Name der Plattform verwendet werden kann. Stehen dem keine rechtlichen Hindernisse entgegen, sollten entsprechende Markenrechte gesichert werden.
JB: Aus welchem Bereich bekamen die Startups im letzten Jahr die meisten Klagen?
CU: Tatsächlich kommt es in den aller meisten Fällen überhaupt nicht zur gerichtlichen Auseinandersetzungen sprich Klagen. Das meiste wird tatsächlich auf Ebene von Abmahnungen abgewickelt. Dabei handelt es sich in der Regel um anwaltliche Schreiben, bei denen ein Anwalt im Namen seines jeweiligen Mandanten die Verletzung von Rechten geltend macht. Sind diese nachvollziehbar, sollte in der Regel auch die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. In aller Regel sind wir jedoch bei entsprechenden Angelegenheiten in der Lage die finanziellen Forderungen nicht unerheblich herunterzuhandeln. In einigen Fällen werden in der Abmahnung aber auch unberechtigte Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht. In diesen Fällen sollten Unternehmen auch nicht klein bei geben, sondern sich – nötigenfalls mit anwaltlicher Hilfe – zur Wehr setzen. Inhaltlich werden in der Regel urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht.
JB: Hast du schon einmal ein Startup als Mandanten gehabt, das Probleme durch Sharing und Posten von Inhalten bekommen hat, da das Urheberrecht missachtet wurde?
CU: Ja das ist tatsächlich kein ganz seltener Fall. Das Internet und die sozialen Medien eröffnen völlig neue Möglichkeiten Inhalte zu teilen, weiterzutragen und/oder für die eigenen Zwecke zu verwenden. Das entspricht nicht immer den urheberrechtlichen Vorgaben, die teilweise etwas veraltet erscheinen, nichtdestotrotz aber gelten. Dennoch haben sich zwischenzeitlich (auch gerichtlich bestätigte) Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, um gerade auch mit nutzergenerierten Inhalten rechtskonform umgehen zu können. Gerade wenn das Geschäftsmodell eines Unternehmens auf dem Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten basiert, sollte das Geschäftsmodell entsprechend abgesichert werden.
JB: Hast du einen paar einfache Praxistipps für unsere Leser?
CU: Entsprechende Praxistipps lassen sich nur sehr schwer in zwei Sätzen zusammenfassen. Ich versuche aber regelmäßig in meinem Blog zum Thema „Web 2.0, Social Media & Recht“ unter http://www.rechtzweinull.de/ entsprechende Sachverhalte aufzugreifen und meinen Lesern (unter denen auch viele Startups sind) für viele Fragen auch konkrete Praxistipps zu geben. Im Hinblick auf den Umgang mit nutzergenerierten Inhalten ist in jedem Fall auf den sogenannten „notice and take down“ Grundsatz hinzuweisen. Er besagt, dass Betreiber einer Internetplattform erst dann für Rechtsverletzungen Dritter auf der Plattform haften, wenn sie von diesem Kenntnis erlangt haben. Eine Pflicht zur Vorabprüfung fremder Inhalte gibt es gesetzlich ausdrücklich nicht. Diese auch in Europa und Amerika anerkannten Rechtsgrundsätze ermöglichen viele neue Web 2.0 Geschäftsmodelle und können dabei ohne Weiteres als Praxistipps gegeben werden.
JB: Auf deinem Blog konnte man außerdem darüber lesen, dass ein junger Mann von seiner Firma angeklagt wurde, da er die Follower des Firmen Accounts „geklaut“ habe. Welche Tipps würdest du Startups geben, damit diese Thematik nicht zum Problem wird?
CU: Für Startups stellt sich das Thema tatsächlich nicht so wirklich. Tatsächlich stellen sich durch die Nutzung der sozialen Internetmedien völlig neue (Rechts-)Probleme. Wir beraten zahlreiche Unternehmen, bei denen es darum geht entsprechende Probleme frühzeitig zu erkennen und proaktiv einer sinnvollen Lösung zuzuführen. Bei Startups wird sich diese Problematik in aller Regel erst einmal nicht stellen. Aber natürlich ist auch Startups zu empfehlen im Hinblick auf Unternehmensaccounts in Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Twitter und Co. dafür Sorge zu tragen, dass der Firmenaccount auch dem Unternehmen „gehört“ und nicht durch den Weggang eines Mitarbeiters entzogen werden kann.
JB: Auf der diesjährigen CeBIT dreht sich ja alles um das Leitthema „Managing Trust“. Welche Trends und Herausforderungen siehst du auf die Unternehmen in den nächsten Jahren zukommen?
CU: Ein Vertrauensverlust lässt sich in vielen Bereichen feststellen. Egal ob in der Politik, bei Banken oder der Wirtschaft allgemein zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass langjährige Systeme und Strukturen nicht mehr ohne Weiteres funktionieren. So leidet z.B. gerade die Politik unter einem massiven Vertrauensverlust.
Um Vertrauen zu managen bzw. wiederherzustellen bietet gerade das Internet völlig neue Möglichkeiten. Vertrauen basiert ganz stark auf Transparenz und auf mehr oder weniger starken Beziehungen. Nach meiner Überzeugung werden wir deshalb in den nächsten Jahren auch einige richtungsweisende Entwicklungen beobachten können, die durch das Internet vorangetrieben werden.
Ohne das nach wie vor überhitzte Thema „Social Media“ überheben zu wollen, gehe ich davon aus, dass sich über das Internet und gerade die sozialen Medien eine Transparenz aufbauen und entsprechende Beziehungen gestalten lassen. Insoweit sollten sich Unternehmen mit dem Thema zumindest beschäftigen. Bei der Begleitung entsprechender Projekte in Unternehmen unterschiedlichster Branchen stellen wir fest, dass die Unternehmen sich darüber auch Gedanken machen bzw. erste Schritte getan haben.
Dabei geht es derzeit bei vielen Unternehmen zunächst einmal darum, die notwendige Medienkompetenz auf breiter Basis herzustellen und mit den oben bereits erwähnten Social Media Guidelines die eigenen Internet- und Social Media Aktivitäten in geordnete Bahnen zu lenken. Diesen Ansatz halte ich für richtig und wichtig um bestehendes Vertrauen zu bewahren oder verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen.
JB: Vielen Dank für das Gespräch.
